Nenngeld
81. Internationale Inferno-Rennen
22. - 25. Januar 2025
Nenngeld Abfahrt CHF 70.–
Nach Erhalt der Bestätigung ist das Nenngeld für die Personen mit einer Startberechtigung innerhalb der festgesetzten Frist einzuzahlen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, verfällt die Startberechtigung ohne Benachrichtigung der betroffenen Person.
Das Nenngeld schliesst ein: Startnummer, Erinnerungspin, Inferno-Auszeichnung gemäss Reglement.
Das Nenngeld für die Kombination beträgt zusätzlich CHF 30.00 und
jenes für die Teilnahme an der Super-Drei-Rennserie, inkl. Abfahrtsrennen in Blatten-Belalp und in Saas Fee (Link) zusätzlich CHF 140.00
(Änderungen Super-Drei vorbehalten)
Nach der Zahlungsfrist verfällt das Nenngeld bei Nichtteilnahme oder bei Absage der Rennen infolge höherer Gewalt zugunsten des Veranstalters. Eine Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 erfolgt nur gegen ein ärtzliches Attest bei Krankheit oder Unfall.