81. Internationale Inferno-Rennen
22. - 25. Januar 2025

gültig ab Juni 2024

1.Das Inferno-Rennen wurde 1928 vom Kandahar-Skiclub gegründet und wird heute vom Verein Int. Inferno-Skirennen durchgeführt. Das Inferno-OK allein entscheidet über allfällige Aenderungen im vorliegenden Reglement.
2.Die Inferno-Abfahrt wird als alpines Skirennen mit Gegensteigungen und Flachstücken, zwischen Schilthorngipfel und Lauterbrunnen ausgetragen.
Die Inferno-Super-Kombination besteht aus Langlauf, Riesenslalom und Abfahrt.
3.Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche im Durchführungsjahr das 18. Altersjahr erreichen. Die Strecke der Inferno-Abfahrt führt auch durch schwarze Pistenabschnitte. Eine sichere Skiführung ist für eine Teilnahme Voraussetzung.
4.Mit der Teilnahme an den Inferno-Rennen akzeptieren Rennfahrerinnen und Rennfahrer vollumfänglich das Inferno-Reglement und die ergänzenden Informationen. Teilnehmende nehmen von der Tatsache Kenntnis, dass die Inferno-Rennen nach eigenem Reglement, auf zum Teil unpräparierter Strecke ausgetragen werden können. Der Versicherungsschutz bei Unfall ist Sache jedes Teilnehmenden. Teilnehmende übernehmen die alleinige Verantwortung für ihre Fahrweise und entbinden den Veranstalter von jeglicher Haftung.
Der Meldeverantwortliche ist verpflichtet, seine Teammitglieder über das Reglement in Kenntnis zu setzen.
5.Teilnehmende, welche nicht mit den Skiern zum Start der Inferno-Abfahrt fahren, werden disqualifiziert.
6.Für die Abfahrt und den Riesenslalom ist das Tragen eines Skihelmes, welcher der Europäischen Norm EN 1077 entspricht, auf der ganzen Strecke (Start-Ziel) obligatorisch. Bergsteiger-, Eishockey-, Radrennhelme etc. sind nicht zugelassen. Widerhandlung hat Disqualifikation zur Folge.
7.Beim Schwenken der gelben Fahne durch den Streckenposten gilt es mit äusserster Vorsicht zu fahren und den Anweisungen Folge zu leisten. Die Teilnehmenden haben ihre Fahrweise auf die Tatsache auszurichten, dass gleichzeitig mehrere Fahrer die gleiche Strecke benützen. Es gelten die zehn FIS-Verhaltensregeln auf und neben der Piste.
8.Bei der Inferno-Abfahrt sind folgende Kontrolltore zu durchfahren: 1-3 Starthang, 4-5 Engetal, 6 Obere Hübel, 7-9 Bietenhorn, 10-12 Muttlerenhorn, 13 Einfahrt Blattwang, 14 Höhenlücke, 15-16 Chännelegg, 17-18 Winteregg, 19 Sprissenkehr, 20 Reservoir, 21-22 Ziel Lauterbrunnen.
Die Rennleitung behält sich vor, wenn es die Schnee-, Pisten- und/oder Wetterverhältnisse verlangen, weitere Tore zu stecken.
Das Auslassen von Kontrolltoren führt zur Disqualifikation.
9.Verboten ist das Ueberqueren und Befahren des Bahntrassees ausserhalb der Ueberführung "Winteregg", die Benützung von technischen Transportmitteln sowie das Missachten der angebrachten Sicherheitsabschrankungen.
Ab Staubbachbrücke (unterhalb Winteregg/Waldeinfahrt) ist für die Streckenführung das Trassee des Skiweges verbindlich.
10.Erlaubt ist das Auswechseln von defektem Material sowie das Beenden der Rennen auf einem Ski, jedoch müssen sämtliche Zwischensteigungen mit angeschnallten Ski bewältigt werden.
11.Beim Verlassen der Rennstrecke durch Aufgabe müssen sich Teilnehmende beim nächsten Streckenposten melden und den Zeitmess-Chip (Transponder) zwecks Kontrolle, abgeben.
12.Sollten es die jeweiligen Wetter-, Schnee- und/oder Pistenverhältnisse verlangen, so bleibt es der Rennleitung alleine vorbehalten, die Rennen zu verkürzen oder eventuell abzusagen. Informationen werden in den Rennbüros, den Tourist Informationen und bei den Bahnstationen angeschlagen sowie online aufgeschaltet.
13.Das Teilnehmerfeld für die Abfahrt ist auf 1850 und jenes der Kombination auf 500 Personen limitiert. Unter Vorbehalt der fristgerechten Anmeldung erhalten alle Fahrer, welche während den letzten 3 Austragungen in der Abfahrt eine Inferno-Auszeichnung (siehe Punkt 20) erreicht haben einen Startplatz. Alle übrigen Anmeldungen werden nach dem Meldeschluss vom 15. September bis zur gesetzten Limite ausgelost. Die Meldeverantwortlichen werden bis Ende September/Anfang Oktober über die Startberechtigungen informiert.
14.Die Startnummernauslosung für die einzelnen Disziplinen erfolgt nach Möglichkeit aufgrund des besten, an den letzten drei Austragungen erzielten Resultats. Eine Einteilung in der Startliste nach Stärkeklasse kann nicht garantiert werden. Neuteilnehmende werden am Ende der Startliste eingeteilt. In der Abfahrt starten die letzten 100 Startnummern der Startliste zu Beginn des Rennens (Sternchenfahrer).
Erläuterungen zur Startnummernvergabe sind auf der Homepage aufgeschaltet.
15.Für die Übertragung von Startplätzen (Ersatz) nach der Startnummernzuteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 erhoben. Mutationen werden bis längstens am Donnerstagabend vor der Inferno-Abfahrt entgegengenommen.
Ein Tausch von bereits zugeteilten Startnummern unter startberechtigten Teammitgliedern ist nicht möglich. Die Teilnahme unter falschem Namen hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.
16.Nach der Zahlungsfrist verfällt das Nenngeld bei Nichtteilnahme oder bei Absage der Rennen aufgrund höherer Gewalt zugunsten des Veranstalters. Ausgenommen ist eine Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 gegen ein ärztliches Attest bei Krankheit oder Unfall.
17.Proteste sind schnellstmöglich, jedoch bis spätestens 15 Minuten nach Zieldurchfahrt des letzten Teilnehmenden schriftlich und gegen Entrichtung eines Depots von CHF 100.00 bei der Rennleitung (Zielchef) im Zielgelände einzureichen.
18.Mit der Startnummer erhalten alle Teilnehmenden einen Transponder (Chip) für die Zeitmessung, welcher direkt oberhalb vom Skischuh angebracht werden muss.
Die Teamverantwortlichen sind für die Rückgabe der Transponder verantwortlich bzw. für die Information an die Teammitglieder über die Handhabung.
Nach dem Zieldurchlauf ist der Transponder unverzüglich im Zieleinlauf bei den dafür vorgesehenen Helfer abzugeben. Teilnehmende ohne Zieldurchfahrt müssen ihren Transponder beim nächsten Streckenposten oder im Rennbüro Mürren bis am Samstagabend zurückgeben.
Verlorene und nicht zurückgegebene Transponder werden den Teamverantwortlichen mit CHF 100.00 in Rechnung gestellt.
19.Die Rennen werden in sieben Kategorien ausgetragen: Damen I, Damen II, Ladies, Hauptklasse, Senioren I, Senioren II und Gentlemen.
20.Das Inferno-Abzeichen der Abfahrt wird wie folgt abgegeben:
Gold: Kategoriensieger = 9 Punkte
Silber: Kategorienbestzeit + 30 % = 3 Punkte (bis 1996 2 Punkte)
Bronze: Kategorienbestzeit + 60 % = 1 Punkt
Das Abzeichen muss innerhalb eines Jahres beim Rennbüro gegen Vorlage des Diploms bezogen werden. Danach verfällt die Bezugsberechtigung. Das Diplom ist über die Rangliste von Datasport selber auszudrucken. Vor 2019 wurde dieses den Teamverantwortlichen zugestellt.

Diamant: 12 zu Ende gefahrende Rennen + mindestens 20 Punkte
Der Bezug muss beim Rennbüro Mürren angemeldet werden. Für Doppel- und Dreifachdiamanten mindestens 14 Tage vor der Diamantehrung (Freitag Inferno-Woche).

zusätzliche Abzeichen:
3 x Bronze = Silber, 3 x Silber oder 9 x Bronze = Gold (hierfür werden keine Punkte vergeben)
Das Abzeichen wird nur gegen Vorweisung der Diplome abgegeben.
21.Beim Datenschutz handeln wir gemäss dem DSG/DSV der Schweiz, Sept. 2023. Für die Datenverwaltung und Datenverarbeitung beauftragen wir Datasport AG. Dabei gelten die Datenschutzerklärung und die Vertrags- und Nutzungsbedingungen von Datasport AG (https://www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung).
Mit der Anmeldung willigen Teilnehmende in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen. Die im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche verwendet werden, soweit dies im Rahmen mit der bestrittenen INFERNO Veranstaltung geschieht. Die Personendaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können für Marketingzwecke verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Namen, Fotos und Ränge der Sieger und Siegerinnen bleiben dabei auf unserer Webseite im Archiv grundsätzlich unbefristet stehen. Wer mit dieser Verwendung seiner Personendaten nicht einverstanden ist, meldet dies bitte schriftlich an info@inferno-muerren.ch.
22.Zuwiderhandlungen von Teilnehmenden gegen dieses Reglement haben deren sofortige Disqualifikation zur Folge.
23.Die Organisatoren lehnen jede Haftplicht gegenüber Teilnehmenden und Drittpersonen ab. Anwendbares Recht ist ausschliesslich Schweizer Recht und Gerichtsstand ist ausschliesslich Interlaken oder Thun.